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Ungleiche Bezahlung im Beruf ist eines der Ärgernisse,
die Frauen seit Jahren anprangern. Ob das Antidiskriminierungsgesetz
daran etwas ändert, war Thema einer Veranstaltung der
Friedrich-Ebert-Stiftung.
Saarbrücken. Im Vergleich zu männlichen
Kollegen verdienen Frauen in der gleichen Berufsgruppe, dem
gleichen Betrieb und mit einer gleichen Ausbildung immer noch
einen zwölf Prozent geringeren Bruttolohn. Zu diesem
Ergebnis kam das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB) jüngst in einer Studie zum
Thema Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in
Branchen, Berufen und Betrieben.
Der Lohnabstand habe sich von 1993 bis 2001 nur wenig verringert,
wenn der Trend so weiterliefe, hätten wir erst in 120
Jahren die Lohngleichheit erreicht, stellte Hermann Gartner,
der an der Studie des IAB mitwirkte, am Mittwoch bei einer
Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in der Saarbrücker
Congresshalle fest. Unter der Moderation von Marion Bredebusch
vom gmk-Institut ging man dort bei einer Podiumsdiskussion
der Frage nach: Wird das neue Antidiskriminierungsgesetz (ADG)
an dieser weiblichen Benachteiligung etwas ändern? Ist
es gar ein Meilenstein für Frau, Familie und Beruf? Zwar
seien Verbote von Lohndiskriminierung ja schon im deutschen
Arbeitsrecht verankert, dennoch werde das ADG gebraucht, zeigte
sich Susanne Dern überzeugt.
Die Rechtsanwältin sieht im neuen ADG eine große
Chance. Zum einen, weil es einen umfassenderen Diskriminierungsschutz
biete, der von der Einstellung über die Lohngestaltung
bis zur Beförderung und die Anrechnung von Erziehungszeiten
innerhalb eines Betriebes reiche. Zum anderen berücksichtige
es, dass Frauen oft mehrfach diskriminiert seien, nicht nur
wegen ihres Geschlechts, sondern auch noch als Migrantin etwa
oder Behinderte. Für Elke Ferner, SPD MdB, reicht das
ADG in der jetzigen Fassung noch nicht weit genug. Wichtig
ist für Ferner, dass es die Beweislast für betroffene
Frauen erleichtere und die Betriebe selbst stärker aktiv
in die Pflicht nehme. Doch sei es den SPD-Frauen leider nicht
gelungen, ein Verbandsklagerecht durchzusetzen. Lieber hätten
sie es erreicht, dass neben der vorgesehen Beschwerdestelle
beim Bund auch welche auf Länder- bis hinab zur Kreisebene
einzurichten wären. "Zum Meilenstein taugt der Gesetzentwurf
nicht", fand auch Sonja Orantek vom Verband allein erziehender
Mütter und Väter und spiegelte damit das Stimmungsbild
der Veranstaltung. Halbherzig sei das ADG, so lange man nicht
etwa auch Erziehungszeiten für Väter verbindlich
festschreibe und durch das Ehegattensplitting quasi per Gesetz
suggeriere, Frauenarbeit sei weniger wichtig. sbu
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