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Saarbrücker Zeitung, 20.05.2005

Geplantes Antidiskriminierungsgesetz geht vielen Frauen nicht weit genug

Diskussion in Saarbrücken - Kritik an ungleicher Bezahlung

Ungleiche Bezahlung im Beruf ist eines der Ärgernisse, die Frauen seit Jahren anprangern. Ob das Antidiskriminierungsgesetz daran etwas ändert, war Thema einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Saarbrücken. Im Vergleich zu männlichen Kollegen verdienen Frauen in der gleichen Berufsgruppe, dem gleichen Betrieb und mit einer gleichen Ausbildung immer noch einen zwölf Prozent geringeren Bruttolohn. Zu diesem Ergebnis kam das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) jüngst in einer Studie zum Thema Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Branchen, Berufen und Betrieben.

Der Lohnabstand habe sich von 1993 bis 2001 nur wenig verringert, wenn der Trend so weiterliefe, hätten wir erst in 120 Jahren die Lohngleichheit erreicht, stellte Hermann Gartner, der an der Studie des IAB mitwirkte, am Mittwoch bei einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in der Saarbrücker Congresshalle fest. Unter der Moderation von Marion Bredebusch vom gmk-Institut ging man dort bei einer Podiumsdiskussion der Frage nach: Wird das neue Antidiskriminierungsgesetz (ADG) an dieser weiblichen Benachteiligung etwas ändern? Ist es gar ein Meilenstein für Frau, Familie und Beruf? Zwar seien Verbote von Lohndiskriminierung ja schon im deutschen Arbeitsrecht verankert, dennoch werde das ADG gebraucht, zeigte sich Susanne Dern überzeugt.

Die Rechtsanwältin sieht im neuen ADG eine große Chance. Zum einen, weil es einen umfassenderen Diskriminierungsschutz biete, der von der Einstellung über die Lohngestaltung bis zur Beförderung und die Anrechnung von Erziehungszeiten innerhalb eines Betriebes reiche. Zum anderen berücksichtige es, dass Frauen oft mehrfach diskriminiert seien, nicht nur wegen ihres Geschlechts, sondern auch noch als Migrantin etwa oder Behinderte. Für Elke Ferner, SPD MdB, reicht das ADG in der jetzigen Fassung noch nicht weit genug. Wichtig ist für Ferner, dass es die Beweislast für betroffene Frauen erleichtere und die Betriebe selbst stärker aktiv in die Pflicht nehme. Doch sei es den SPD-Frauen leider nicht gelungen, ein Verbandsklagerecht durchzusetzen. Lieber hätten sie es erreicht, dass neben der vorgesehen Beschwerdestelle beim Bund auch welche auf Länder- bis hinab zur Kreisebene einzurichten wären. "Zum Meilenstein taugt der Gesetzentwurf nicht", fand auch Sonja Orantek vom Verband allein erziehender Mütter und Väter und spiegelte damit das Stimmungsbild der Veranstaltung. Halbherzig sei das ADG, so lange man nicht etwa auch Erziehungszeiten für Väter verbindlich festschreibe und durch das Ehegattensplitting quasi per Gesetz suggeriere, Frauenarbeit sei weniger wichtig. sbu

 

 

 

 

 

 

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