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Arbeitnehmer, 05/1997

Frauen? Gleichstellung im öffentlichen Dienst

"Nicht unterkriegen lassen"

© Foto: OettingerSetzen sich für die Gleichberechtigung der Frauen ein (v.l.n.r.): Ingrid Dietz (Frauenbeauftragte der LVA für das Saarland), Isolde Kunkel-Weber (Stellvertretende ÖTV-Landesvorsitzende), Maria Schreiner (Arbeitskammer), Marion Bredebusch (Referentin der Frauenbeauftragten der Universität des Saarlandes - Moderation) und Christa Piper (Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Saarbrücken)

Papier ist manchmal geduldig. Das mußten rund 100 Frauen feststellen, die gemeinsam mit Frauenbeauftragten und Personalrätinnen darüber diskutierten, inwiefern das Landesgleichstellungsgesetz auch wirklich in die Praxis umgesetzt wird. Viele müssen um ihre Rechte kämpfen.

"FrauenStärken ? zur effektiven Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes" war das Thema einer gemeinsamen Veranstaltung von der Arbeitskammer und der ÖTV Saar, in deren Zentrum insbesondere die neuen Aufgaben? und Einflußbereiche der Frauenbeauftragten standen. Das Amt einer Frauenbeauftragten muß seit dem im Juni 1996 in Kraft getretenen Landesgleichstellungsgesetz von jeder öffentlichen Dienststelle eingerichtet werden.

Mit diesem Gesetz wurde im saarländischen öffentlichen Dienst erstmalig eine gezielte strukturelle Frauenförderung gesetzlich geregelt, wobei die sogenannte Entscheidungsquote einen bedeutenden Platz einnimmt. Nach dieser Quote sollen Frauen bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt eingestellt bzw. befördert werden, sofern es sich um Arbeitsreiche handelt, in denen weniger als 50 Prozent Frauen beschäftigt sind.

Die Realisierung dieses Gesetzes, das heißt die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung, muß nun von den neu gewählten oder neu bestellten Frauenbeauftragten überwacht werden. Maria Schreiner von der Arbeitskammer betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, Kontakte zwischen den einzelnen Frauenbeauftragten herzustellen und schließlich zur gegenseitigen Unterstützung ein "Netz aller Frauenbeauftragten" aufzubauen. Über die Möglichkeiten und Grenzen der Frauenbeauftragten sprach Isolde Kunkel?Weber, stellvertretende ÖTV?Landesvorsitzende. Als Podiumsgäste waren außerdem Christa Piper, Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Saarbrücken, Ingrid Dietz, Frauenbeauftragte der LVA für das Saarland, Karin Weindel und Rita Lang, in Vertretung der Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales, sowie Marion Bredebusch, Referentin der Frauenbeauftragten der Universität des Saarlandes, anwesend.

Die Frauenbeauftragte sei, so Isolde Kunkel?Weber, ein Teil der Dienstleitungsstelle, d.h. in der Verwaltung "hoch angesiedelt". Die Selbstverständlichkeit ihrer Person und ihres Amtes müsse allerdings erst noch wachsen. Da es nicht im Machtbereich der einzelnen Frauenbeauftragten läge, in kurzer Zeit alle geschlechtsspezifischen Ungerechtigkeiten zu beseitigen, müsse sie lernen, Prioritäten zu setzen. So sollte sie beispielsweise zunächst die Einrichtung eines eigenen Büros erbitten, nötigenfalls auch erkämpfen, und einen Anspruch auf Sachmittel geltend machen. Nur unter solchen Voraussetzungen sei sie überhaupt erst fähig, ihren Aufgaben gerecht zu werden und mit der Erfüllung ihrer Pflichten zu beginnen.

In Paragraph 23 des Landesgleichstellungsgesetzes heißt es: "Die Frauenbeauftragte ist bei allen die weiblichen Beschäftigten betreffenden sozialen Maßnahmen und bei allen personellen Maßnahmen frühzeitig und umfassend zu beteiligen. Sie unterstützt die Dienststelle bei der Durchführung und Einhaltung dieses Gesetzes...", d.h. beispielsweise bei Einstellungen, Stellenausschreibungen, Fortbildungsmaßnahmen, Arbeitszeitgestaltung, Analyse der Beschäftigungsstruktur sowie der Erstellung des Frauenförderplanes. Daß diese vom Gesetz vorgesehene Beteiligung in der praktischen Umsetzung noch auf zahlreiche Hindernisse stößt, wurde im Laufe der Diskussionen immer deutlicher.

Dienstherr leugnete Zuständigkeit

So tauchten beispielsweise bereits bei der gesetzlich vorgeschriebenen Ernennung der Frauenbeauftragten durch den Dienstherrn unmittelbar nach der Wahl in einigen Fällen Probleme auf. Ein Dienstherr leugnete seine Zuständigkeit und verweigerte selbst nach der Ermächtigung von höherer Stelle die Ernennung. Ein Fall, der selbst den Vertreterinnen des Ministeriums unverständlich erschien.

Eine weitere Problematik ergab und ergibt sich durch die Frage der Vereinbarkeit zwischen dem Amt der Frauenbeauftragten und dem Personalrat. So wurde einigen Frauenbeauftragten die Teilnahme an Sitzungen verweigert und selbst die Berufung auf das Landesgleichstellungsgesetz brachte ihnen nur die Bemerkung ein, daß keine Veranlassung bestünde, sich näher mit dem Gesetzestext zu befassen. In einem anderen Fall wurde der Frauenbeauftragten, die um Teilnahmeerlaubnis an der Personalratssitzung gebeten hatte, die Teilnahme mit der Begründung untersagt, daß der Personalrat nicht erweitert werden sollte und die Sitzung für sie ohnehin nicht interessant sei.

Natürlich meldeten sich auch Frauenbeauftragte mit positiven Erfahrungen zu Wort. Um aber eine effektive Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zu erzielen, muß an vielen Stellen erst einmal ein Umdenken stattfinden, so der Tenor der TeilnehmerInnen. Eine Hilfe dabei könnte unter Umständen der Frauenförderplan darstellen, den jede Dienststelle laut Gleichstellungsgesetz bis zum 30. Juni 1997 erstellen muß. Unterläßt sie dies nämlich, so muß mit Sanktionen gerechnet werden, d.h. in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, "dürfen weder Einstellungen noch Beförderungen von Männern vorgenommen werden". (Paragraph 8 des Landesgleichstellungsgesetzes).

Der Frauenförderplan soll auf der Grundlage einer gesetzlich angeordneten statistischen Erhebung entwickelt werden. Die statistische Erhebung, nach Ansicht von Christa Piper am besten in graphischer Darstellung, dient zur Feststellung der unterschiedlichen Repräsentanz von Frauen und Männern einer Dienststelle sowie zur Erfassung der Anteile an allen Besoldungs?, Vergütungs? und Lohngruppen. Gegenstand des Frauenförderplanes sind "die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereiches des Frauenförderplanes." Bei Stellenausschreibungen muß also in allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ein freier Arbeitsplatz ausgeschrieben werden, mit einer ausdrücklich an Frauen gerichteten Bewerbungsaufforderung.

Um eine bessere Vergleichbarkeit der Qualifikationen der BewerberInnen zu gewährleisten, sollte ein standardisiertes Auswahlverfahren benutzt werden, das erfahrungsgemäß die größte Objektivität verspricht. In diesem Zusammenhang müssen auch flexible Arbeitszeitgestaltung und Teilzeitarbeit Berücksichtigung finden, wodurch Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Leider zeigt sich in der Praxis, so Christa Piper, daß die für diese Angelegenheiten zuständige Frauenbeauftragte oft erst im nachhinein in den Entscheidungsprozeß miteinbezogen wird.

Es taucht also erneut die Problematik des Funktionsbereiches der Frauenbeauftragten auf, sie besitzt keine eigene Kompetenz und kein Vetorecht, d.h. sie ist auf den guten Willen ihres Dienstherrn angewiesen. Die hier nötigen, aber fehlenden Sanktionsmechanismen seien auf den Parteienkompromiß bei den Verhandlungen über das Landesgleichstellungsgesetz zurückzuführen, betont Christa Piper. Dennoch habe die Existenz des Gleichstellungsgesetzes einiges in Bewegung gesetzt.
Die Statements der Vertreterinnen des Ministeriums fielen eher positiv aus. In der anschließenden Diskussion wurden sie jedoch mit konkreten Fragen der TeilnehmerInnen und auch mit direkter Kritik am Gesetz konfrontiert. Beispielsweise kam der Wunsch der anwesenden Frauenbeauftragten nach juristischen Orientierungshilfen durch das Ministerium bei gesetzlich nicht geklärten Fällen immer deutlicher zum Ausdruck. Auch die Einrichtung einer allgemeinen Ansprechstelle wurde von verschiedenen Seiten gefordert. Viele der Frauenbeauftragten baten das Ministerium um die Ausübung einer Kontrollfunktion bei der Umsetzung des Frauenförderplanes sowie des Landesgleichstellungsgesetzes im allgemeinen.

Die Ministeriumsvertreterinnen betonten, bereits eine kontrollierende Funktion zu besitzen und auch bisher bereits als allgemeine Informationsstelle gedient zu haben. Dennoch sahen auch sie Handlungsbedarf. Die Notwendigkeit von Veranstaltungen dieser und ähnlicher Art wurde allgemein bestätigt.

Eine Mischung aus Aufbruchstimmung und Demotivation machte sich gegen Ende bemerkbar. Ingrid Dietz gab den Frauenbeauftragten jedoch den Rat mit auf den Weg, sich "nicht unterkriegen zu lassen".

Haraka Kimoto  

 

 

 

 

 

 

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